Wir müssen hierbei ein klein wenig ausholen, denn diese Idee ist angeheizt durch das Urteil des Europäischen Menschengerichtshofes (EGMR, hat nichts mit der EU zu tun, der heißt nur so), dass die deutsche Strafvollzugspraxis die Sicherungsverwahrung eines Gefangenen nachträglich zu verlängern, illegal ist.

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