ZachSeinBlog

...and the Masters of Roleplay

Hierbei handelt es sich um eine verpflichtende Kennzeichnung von Verträgen und AGBs, die dem Kunden einen schnelleren Überblick darüber verschaffen soll, wie eine Firma/Webseite mit den Daten ihrer Benutzer umgeht. Ich möchte als erstes feststellen, dass ich nicht weiß ob es diese Idee schon gibt, wenn dann möge man mich umgehend an die jeeilige Initiative weiterleiten. Wenn nicht, dann… äh nicht. Zwar ist mir bekannt, dass die EU selbst große Probleme damit hat, eine Kennzeichnungspflicht, wie ungesund ein bestimmtes Lebensmittel ist, durchzudrücken (AKA Lebensmittelampel) – doch das soll mich nicht davon abhalten diesen, wesentlich mutigeren Vorschlag zu machen.

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Willkommen auf Facebook (Extra3)

Den neuen Film von Alexander Lehmann (bekannt für “Du bis Terrorist”, “Rette deine Freiheit”) gibt bei Extra3 zu sehen.

via netzpolitik
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Sieg für den Datenschutz. Wenn eine Sache selbst den Ungeschulten vor Augen geführt hat, wie wichtig es ist einige Daten “eben nicht” jedem Pophans zugänglich zu machen – dann sind es die Handy-Ortungsdienste die in den letzten Monaten wie Pilze aus dem Boden geschossen sind.

Ein Handy kann man immer auf einen gewissen Bereich eingrenzen. Jedes Gerät ist – sobald es auch nur eingeschaltet ist – mit einem Sendemast verbunden. Da man von diesem Mast die “Seriennummer” kennt (man will ja wissen, wohin eingehende Gespräche gesendet werden sollen) und man zu dieser Seriennummer eine Position zuordnen kann, kann jeder, der so einen Service benutzt, Euch mehr oder minder gut orten…

Und da fragen die Leute warum ich mein Handy so oft ausgeschaltet habe.

Das Bundeskabinett beschloss heute in Berlin, dass die Ortung von Mobiltelefonen künftig nur noch dann möglich sein soll, wenn der Betroffene “ausdrücklich, gesondert und schriftlich“ zugestimmt hat, so Verbraucherstaatssekretär Gert Lindemann. “Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben.”

Was bedeutet, dass Jamba & Co sich eine neue Abzocke einfallen lassen müssen.

Im Netz und natürlich auch in den Werbespots zwischen den nicht-vorhandenen Musikclips auf Viva und Mtv finden sich Anbieter die diesen Dienst anbieten. Für die Ortung benötigt man die jeweilige Mobilfunknummer, für die Einwilligung allerdings nur eine SMS vom zu ortenden Handy. Wer diese SMS aber abschickt ist eine andere Sache. Das Verbraucherministerium warnte daher davor, dass so eine SMS nicht belege, dass auch der tatsächliche Besitzer des Handys sein Einverständnis gegeben habe.

Quelle: sueddeutsche.de

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  • @dieternuhr Jedes Zugabteil hat Anrecht auf mindestens ein schreiendes Baby oder zwei kreischende Kinder... macht 20% der DB-Finanzen aus. 6 hrs ago
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