14 Jun

Ich muss sagen das ich es nicht geglaubt habe. Aber, hey die Bayern sind nun mal… anders. Ja, wie es scheint ist eine der Personen die der RTL-2-Sendung “Tatort Internet” “ins Netz” gegangen sind verurteilt worden. Somit wurde – rein technisch – ein Gedankenverbrechen bestraft.
Kurze Erinnerung: “Tatort Internet” war eine Sendung von RTL 2 die zusammen mit der Vereinigung “Innocence in Danger” das so genannte “Cyber-Grooming” unter Strafe stellen möchte. Um zu veranschaulichen, dass auch das Internet tatsächlich die Quelle aller Pädophilie ist (90% aller Missbräuche passieren immernoch innerhalb des familiären Umfeldes), gaben sich Reporter der Sendung als Minderjährige in Jugendchats aus.
Man wartete – laut eigener Aussage – bis sich eine erwachsene Person mit eindeutigem Verhaltensmuster bei der vermeidlichen jugendlichen Person meldete und ließ es auf ein Treffen ankommen. Bei den Treffen schlug aber kein Kind sondern eine 18 Jährige Frau auf, die ‘jünger aussah’ und das Kind mimte. Die Männer wurden dabei vom Kamerateam aufgenommen und nach einer Weile von einer Reporterin gestellt. Diese Treffen wurden (Männer anonymisiert) über den Äther gesendet.
Die Serie kassierte hier in Deutschland sehr viel Rüge (das Format stammt ursprünglich aus den USA), da man hierbei trotz Unschuldsvermutung eine Hetzjagd auf diese Personen auslösen könne (und in einigen Fällen hat) und man trotz Anonymisierung einige Personen identifizieren konnte. Der Serie wurde zudem vorgeworfen komplexe Sachverhalte zu simplifizieren und auch wurde der Umgang mit Opfern und ‘Vielleicht-Tätern’ wurde angekreidet. Das führte dazu das sich kein Gericht so recht mit den dargestellten Fällen befassen wollte, mit der ausnahme von zweien die in Bayern verhandelt wurden.
Nun wurde “Herr M.” für “versuchten Missbrauch” verurteilt, aufgrund dessen was durch die RTL-2-Ermittler in Gang gesetzt wurde. Also versuchter Kindesmissbrauch ganz ohne Kind.
Und Zach dazu:
Zugegeben ich weiß nicht was ich davon halten soll, ich habe die gleiche Abneigung gegenüber Personen mit solchen Veranlagungen wie jeder andere auch. Ich weiß nicht woher so ein Verhalten kommt und ich kann und möchte auch gar nicht darüber entscheiden, wie man mit diesem ‘Gesellschaftlichen Problem’ ausserhalb von begangenen Missbräuchen umgehen sollte, nur bin ich mir sicher: So nicht.
Zwar bekam er “nur” drei Monate auf Bewährung, dennoch hängt meiner Meinung nach hier der Rechtstaat schief – wo kein Opfer, da kein Täter. Mordabsicht allein reicht auch nicht, um jemanden für versuchten Mord zu verurteilen. Natürlich mag Herr M. eine pädophile Neigung haben, das ist schlimm genug – aber wenn ich für jedes Mal in meinem Leben, wo ich einer Person in Gedanken an den Hals gegangen wäre, wegen versuchten Mordes verurteilt worden wäre…. dann wäre ich jetzt Staatsfeind Nummer Eins.
Von Telepolis:
Der Mann – nennen wir ihn der Einfachheit halber M. – trifft also im Chat auf Sara, die ihre Alter mit 13 Jahren angibt. In Wirklichkeit aber ist Sara Beate und 46 Jahre alt. M. hat also insofern, auch wenn er den Angaben von “Sara” glaubte, niemals tatsächlich mit einer 13-Jährigen gechattet oder in irgendeiner Form mit der 13-jährigen “Sara” (die ja nicht wirklich existierte) Kontakt gehabt. Beim vereinbarten Treffen ist ebenfalls keine Minderjährige anwesend, sondern eine volljährige Erzieherin, die angeblich “jünger” aussieht. M. legt während des Gespräches mit der 18-jährigen Erzieherin seine Hand auf ihren Oberschenkel, was von dem Kamerateam dokumentiert wird. M. beginnt, den Oberschenkel zu streicheln und das Kamerateam greift ein – das Verhör beginnt.
Nun mag sein, dass Herr M. davon ausging, dass es sich um eine 13-jährige handelte, dass er eigentlich in der Hölle brennen sollte oder zumindest ganz dringend eine Therapie braucht… allerdings war keine 13-jährige vor Ort. Genau so schwer wird es jemanden für Mord zu verurteilen (nicht “versuchter Mord”) wenn er nur glaubt jemanden erschossen zu haben, aber in Wirklichkeit vorbeigeschossen hat. Genau so ist dieses hier kein Kindesmissbrauch, allenfalls sexuelle Belästigung – sexuelle Belästigung die vielleicht sogar zu einem gewissen Maße auch noch provoziert wurde.
Abschließend will ich sagen:
Es ist unglaublich schwierig beim so einem Thema objektiv zu bleiben. Das Herz will so eine Person in ein dunkles Loch stecken, wo sie dann jämmerlich verrotten kann… während das Gehirn einen Finger hebt und sagt, dass – rein logisch – hier ein Unrecht begangen wird.
Trotzdem… der Zweck heiligt nun mal nicht die Mittel, so gerne man das auch machmal hätte.
Schlagworte: Kindesmissbrauch, Recht, Tatort Internet
9 Kommentare for "ZachDenktNach: Kindesmissbrauch, ohne Kind?"
Nicht das ich Pädophilie gutheiße, aber waren das nicht sogar Straftaten seitens der Redaktion/Sendungscrew? Immerhin haben sie ohne die Zustimmung von Herrn M. aufnahmen von ihm gemacht und zusätzlich haben sie eine bewusste Täuschung vollzogen um ihm zu schaden, oder sehe ich das falsch?
Nunja, in jedem Fall, ich finde man hätte ein Gespräch mit den “Überführten” führen sollen und ihnen die Möglichkeit geben sich eventuell professionell behandeln zu lassen (vielleicht sogar mit finanzieller Unterstützung des Senders?).
Ähm selbstverständlich wird jemand wegen versuchten Totschlag bestraft, wenn er meint einen Menschen getötet zu haben, aber ausversehen etwas anderes traf.
Ist das Model des Error in persona vel obiecto. Nachbar N stört der Kinderlärm, deswegen geht er in der Abenddämmerung raus um das Kind K zu erschießen. Er zielt auf die dunklen Umrisse und drückt ab, dabei handelt es sich aber nicht um K, sondern um den Hund der Familie.
Strafbarkeit N = Fahrlässige Sachbeschädigung am Hund + versuchter Totschlag/Mord an K.
Selbst der untaugliche Versuch wird bestraft. Das heißt wenn die Handlung des Täters gar nicht zum Erfolg führen kann (Schießen auf eine Leiche, wenn der Täter meint sie lebt noch = Versuchter Totschlag). Klassisches Lehrbuchbeispiel auch: Schwangere S nimmt eine hamlose Kopfschmerztablette, weil sie denkt damit könnte sie abtreiben = Wird wegen versuchter Abtreibung bestraft.
Das Versuchsstadium ist im Gesetz nach § 22 dann erreicht, wenn der Täter “nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.” In der Literatur wird meist die Faustformel genannt, dass das Versuchsstadium dann betreten wurde, wenn der Täter sich denkt “jetzt geht’s los” und objektiv sein Tun ohne wesentliche Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht.
Im konkreten Beispiel: Der Täter fuhr zum Mädchen hin und fragte nach Sex und begrabschte sie. Dass sie selbst nicht Minderjährig war ist irrelevant, da auch der untaugliche Versuch strafbar ist, es reicht, dass der Täter glaubt es handelt sich um eine Minderjährige. Auch hat der Täter entweder beim Fragen nach Sex, aber spätestens beim befummeln die Stufe des “jetzt gehts los” überschritten.
Rechtsdogmatisch ist das wirklich unproblematisch… und weit entfernt von “Gedankenverbrechen”… Hätte der Täter nur Gedacht “Gott ich würde gerne mal ne 10 Jährige knallen” oder hätte er es sogar auf Facebook geschrieben ala “Gott hätte ich gerne nun ne 10 Jährige zum knallen” wäre es unproblematisch… Hier hat er sie aber sogar angefasst.
Ara es wäre wirklich toll wenn du mal lesen würdest, bevor du dagegen bist.
Ich sagte, dass man nicht für “Totschlag/Mord” verurteilt werden kann, wenn die Person schon tot ist… wie ich oben schrieb ist mir durchaus klar, dass es dann immer noch für “versuchten Totschlag/Mord” reichen kann.
Ich halte die Untauglichkeits-Argumentation doch für äußerst fragwürdig, weil in diesem Fall ein Opfer für eine solche Straftat fehlt. Die Mutter kann meiner Meinung nicht für die versuchte Abtreibung verurteilt werden, wenn sie nicht schwanger ist. Man kann meiner Meinung nach nicht für versuchten Mord am Weihnachtsmann verurteilt werden – allenfalls für die illegale Bombardierung des Nordpols. Natürlich sehe ich dort auch den Spielraum es so auszulegen (dafür sind Gerichte ja da), wie du das darlegst – aber von meinem Verständnis aus sollte es nicht als untauglicher Versuch gelten…. den ganzen Context mal aussen vor gelassen, wie dieser Fall an die Gerichte kam.
@Ara
kurze Zwischenfrage. Die Geschichte mit der Schwangeren und den Schlaftabletten. Wird jemand für versuchte Körperverletzung bestraft, wenn er eine Voodoopuppe nimmt und versucht damit jemand zu schädigen? Ich mein er glaubt ja, wie die Frau auch daran, dass es hilft bzw. wirkt. Und wird dann eine andere Person, die Voodoo für Quatsch hält für die selbe Aktion/Tat nicht bestraft?
@Zach: Natürlich kann man nicht wegen Totschlags verurteilt werden, wenn man auf eine Leiche schießt… Genauso wenig kann man wegen Kindesmissbrauch verurteilt werden, wenn das Tatobjekt kein Kind ist… In beiden Fällen wird lediglich der Versuch bestraft, wie das Gericht es ja auch tat.
Es kann bei Versuchsstraftaten kein Opfer geben, da es ja lediglich ein Versuch ist. Es gibt ein angezieltes Tatobjekt, dies muss aber kein taugliches Tatobjekt sein.
Dass der untaugliche Versuch von § 22 abgedeckt wird ist aber wirklich fast durchgängig herrschende Meinung, es ist auch eigentlich gar kein Auslegungsspielraum. Der Beleg, dass der Gesetzgeber den untauglichen Versuch unter Strafe stellen sollte ist übrigens § 23 III:
“Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern ”
Wenn nämlich die Strafe gemildert werden kann, wenn er aus “grobem Unverstand” nicht erkannte, dass an dem Tatobjekt gar nicht die Tat begangen werden kann, dann impliziert es ja, dass die Handlung unter Strafe gestellt sein soll.
Rein vom Gesetz hätte das Gericht gar nicht anders urteilen können und auch generell: Den untauglichen Versuch unter Strafe zu stellen führt nicht zu ungerechten Urteilen. Wenn jemand eine Straftat begehen möchte, dann sollte er nicht dadurch belohnt werden, dass er zufälligerweise das falsche potentielle Opfer ausgewählt hat.
Ich sehe hier ernsthaft auch das moralische Problem nicht… Er ist die Sau und wird dafür bestraft…
Gehen wir fuers erste einmal davon aus das Ara recht hat mit seiner interpretation des rechtes.
Muesste dann nicht eigentlich RTL, bzw, die beteiligten schauspieler und psychologen wegen anstiftung bestraft werden? Ich erinnere mich dunkel daran das hier hin deutschland die anstiftung zu einer straftat genauso hart geahndet wird wie die tat selbst.
Weder die psychologin noch die schauspielerin erfuellen einen hoheitlichen auftrag, noch sind sie meiner ansicht nach dazu berechtigt straftaten zu begehen um andere straftaten aufzuklaeren. Ergo haben sie sich der anstiftung, zumindet aber der vorspiegelung falscher tatsachen schuldig gemacht… und sollten dafuer belangt werden.
@Yrgav: Hab dir ja schon im Skype geantwortet aber auch hier nochmal: Abergläubischer Versuch ist nicht strafbar, wenn das Tatmittel offenkundig nicht von einem Menschen zu beeinflussen ist.
@Akiwurff: Dazu dürfte der Täter noch keinen festen Tatentschluss gehabt haben und RTL II den Tatentschluss hervorgerufen haben. Ist schon einmal fraglich, aber selbst wenn es so sein sollte verlangt die Rechtssprechung doppelten Vorsatz beim Anstifter.
Er muss vorsätzlich Anstiften (Wäre in diesem Fall, wenn man die Anstiftung annimmt, unproblematisch gegeben) und er muss auch Vorsatz haben, dass die Tat ausgeführt wird. In “Lockvögel”-Fällen besteht der Vorsatz aber nicht, dass die Tat ausgeführt wird. Nach herrschender Meinung ist es sogar Straflos, wenn der Lockvögel den Erfolg für möglich hält, aber in dem Fall dann eingreifen würde und die Rechtsgutverletzung verhindern würde.
Andere Ansicht wohl mit guten Argumenten zu vertreten… Wäre im RTL II Fall aber schwer… Denn die Bestrafung des Anstifters soll nicht den Täter schützen (Er kriegt ja grundsätzlich keine Strafmilderung wenn er angestiftet wurde), sondern soll das Rechtsgut was vom Täter verletzt wird geschützt werden. Hier wollte RTL II kein Kind missbrauch, viel mehr wusste RTL II sogar, dass es unmöglich ist, dass er ein Kind missbraucht da das Kind volljährig war, somit kein Vorsatz.
” Zugegeben ich weiß nicht was ich davon halten soll, ich habe die gleiche Abneigung gegenüber Personen mit solchen Veranlagungen wie jeder andere auch. ”
Wieso ne abneigung gegen Person mit diesen Neigungen? Man kann nichts dafür dass man Pädophil ist, wenn du was gegen Leute hast die Kinder missbrauchen, das ist eine Sache, aber jemanden dafür zu hassen dass er diese Veranlagung hat? Der Großteil der Pädophilen missbraucht keine Kinder, man ist zwar zur Zeit nicht in der Lage diese Neigung therapeutisch zu besiegen, aber sie deshalb aufgeben und hassen?
Jetzt mal davon ein wenig abseits, ich finde es richtig wenn man um jede Seele in diesem Land kämpft, egal ob Kind oder Pädophiler, solang diese Menschen versuchen gegen ihre Neigung an zu kämpfen sollte man sie dabei unterstützen anstatt sie auch noch zu verächten. Die können wie bereits oben gesagt genauso wenig was für ihre Pädophilie so wie ich für meine Homosexualität. Ich denke wenn man dennen ein bisschen mehr Menschliche Nähe und Respekt entgegen bringt fällt es ihnen leichter die Kraft zu finden mit sich um zu gehen. Wenn sich ein Pädophiler vor den Zug wirft ist das genauso beschiessen wie ein totes Kind, ein Leben das man hätte retten können.
Deswegen ist auch diese gesamte Gesellschaftliche Hetzjagt absoluter Bullshit, Man sollte mehr den Kindern helfen als politisch irgendwelche Feindbilder zu polieren.
Schwierig, schwierig… Wenn man Aras Argumentation glauben schenken darf und RTL zumindest im Recht ist, so finde ich es dennoch fragwürdig das ein Fernsehsender mit dem Niveau von RTL II versuchen sollte Verbrechen zu bekämpfen/verhindern. Es ist natürlich löblich zu versuchen Kinder zu schützen, aber ich bin der Meinung das man sowas doch lieber entsprechenden Behörden überlässt. Gerade bei diesem Urteil wird eigentlich niemandem geholfen sondern nur der Fernsehsender in seinem Handeln bestärkt, weil ihm durch die Verurteilung Recht gegeben wird.
Ich kann richtige Handlungen aus den flaschen Gründen eigentlich nicht richtig heißen. RTL sollte lieber eine Hilfsplattform für Menschen mit phädophiler Neigung einrichten, sie könnten dann etwas Therapiestunden oder Gespräche mit Psychologen filmen, davon hätten sowohl “normale” Zuschauer etwas, weil sie dann ein richtiges Bild von Menschen mit solchen Trieben haben und sie nicht nur als “kranke perverse Schweine” abstempeln und jubeln wenn sie “den bösen an den Eiern haben”. Andererseits würde ein solches Format auch potenziellen phädophilen Zuschauern die richtige Hilfe bieten. Nicht, dass man sich nicht erwischen lassen sollte, nur Portale nutzen in denen wahrscheinlich kein RTL II Spion sitzt und immer doppelt aufpassen, sondern das man seine Neigung nicht praktisch umsetzten sollte, weder aktiv noch passiv, und durch eine psyologische Behandlung/Betreung oder einfach durch regelmäßige Gespräche mit einer vertrauensvollen, verständnisvollen Person zu lernen niemandem mit seiner Neigung zu schaden.
Abschliesend bleibt offen für wen das Urteil ein Sieg ist.
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