Ich muss sagen das ich es nicht geglaubt habe. Aber, hey die Bayern sind nun mal… anders. Ja, wie es scheint ist eine der Personen die der RTL-2-Sendung “Tatort Internet” “ins Netz” gegangen sind verurteilt worden. Somit wurde – rein technisch – ein Gedankenverbrechen bestraft.

Kurze Erinnerung: “Tatort Internet” war eine Sendung von RTL 2 die zusammen mit der Vereinigung “Innocence in Danger” das so genannte “Cyber-Grooming” unter Strafe stellen möchte. Um zu veranschaulichen, dass auch das Internet tatsächlich die Quelle aller Pädophilie ist (90% aller Missbräuche passieren immernoch innerhalb des familiären Umfeldes), gaben sich Reporter der Sendung als Minderjährige in Jugendchats aus.

Man wartete – laut eigener Aussage – bis sich eine erwachsene Person mit eindeutigem Verhaltensmuster bei der vermeidlichen jugendlichen Person meldete und ließ es auf ein Treffen ankommen. Bei den Treffen schlug aber kein Kind sondern eine 18 Jährige Frau auf, die ‘jünger aussah’ und das Kind mimte. Die Männer wurden dabei vom Kamerateam aufgenommen und nach einer Weile von einer Reporterin gestellt. Diese Treffen wurden (Männer anonymisiert) über den Äther gesendet.

Die Serie kassierte hier in Deutschland sehr viel Rüge (das Format stammt ursprünglich aus den USA), da man hierbei trotz Unschuldsvermutung eine Hetzjagd auf diese Personen auslösen könne (und in einigen Fällen hat) und man trotz Anonymisierung einige Personen identifizieren konnte. Der Serie wurde zudem vorgeworfen komplexe Sachverhalte zu simplifizieren und auch wurde der Umgang mit Opfern und ‘Vielleicht-Tätern’ wurde angekreidet. Das führte dazu das sich kein Gericht so recht mit den dargestellten Fällen befassen wollte, mit der ausnahme von zweien die in Bayern verhandelt wurden.

Nun wurde “Herr M.” für “versuchten Missbrauch” verurteilt, aufgrund dessen was durch die RTL-2-Ermittler in Gang gesetzt wurde. Also versuchter Kindesmissbrauch ganz ohne Kind.

Und Zach dazu:
Zugegeben ich weiß nicht was ich davon halten soll, ich habe die gleiche Abneigung gegenüber Personen mit solchen Veranlagungen wie jeder andere auch. Ich weiß nicht woher so ein Verhalten kommt und ich kann und möchte auch gar nicht darüber entscheiden, wie man mit diesem ‘Gesellschaftlichen Problem’ ausserhalb von begangenen Missbräuchen umgehen sollte, nur bin ich mir sicher: So nicht.

Zwar bekam er “nur” drei Monate auf Bewährung, dennoch hängt meiner Meinung nach hier der Rechtstaat schief – wo kein Opfer, da kein Täter. Mordabsicht allein reicht auch nicht, um jemanden für versuchten Mord zu verurteilen. Natürlich mag Herr M. eine pädophile Neigung haben, das ist schlimm genug – aber wenn ich für jedes Mal in meinem Leben, wo ich einer Person in Gedanken an den Hals gegangen wäre, wegen versuchten Mordes verurteilt worden wäre…. dann wäre ich jetzt Staatsfeind Nummer Eins.

Von Telepolis:
Der Mann – nennen wir ihn der Einfachheit halber M. – trifft also im Chat auf Sara, die ihre Alter mit 13 Jahren angibt. In Wirklichkeit aber ist Sara Beate und 46 Jahre alt. M. hat also insofern, auch wenn er den Angaben von “Sara” glaubte, niemals tatsächlich mit einer 13-Jährigen gechattet oder in irgendeiner Form mit der 13-jährigen “Sara” (die ja nicht wirklich existierte) Kontakt gehabt. Beim vereinbarten Treffen ist ebenfalls keine Minderjährige anwesend, sondern eine volljährige Erzieherin, die angeblich “jünger” aussieht. M. legt während des Gespräches mit der 18-jährigen Erzieherin seine Hand auf ihren Oberschenkel, was von dem Kamerateam dokumentiert wird. M. beginnt, den Oberschenkel zu streicheln und das Kamerateam greift ein – das Verhör beginnt.

Nun mag sein, dass Herr M. davon ausging, dass es sich um eine 13-jährige handelte, dass er eigentlich in der Hölle brennen sollte oder zumindest ganz dringend eine Therapie braucht… allerdings war keine 13-jährige vor Ort. Genau so schwer wird es jemanden für Mord zu verurteilen (nicht “versuchter Mord”) wenn er nur glaubt jemanden erschossen zu haben, aber in Wirklichkeit vorbeigeschossen hat. Genau so ist dieses hier kein Kindesmissbrauch, allenfalls sexuelle Belästigung – sexuelle Belästigung die vielleicht sogar zu einem gewissen Maße auch noch provoziert wurde.

Abschließend will ich sagen:
Es ist unglaublich schwierig beim so einem Thema objektiv zu bleiben. Das Herz will so eine Person in ein dunkles Loch stecken, wo sie dann jämmerlich verrotten kann… während das Gehirn einen Finger hebt und sagt, dass – rein logisch – hier ein Unrecht begangen wird.

Trotzdem… der Zweck heiligt nun mal nicht die Mittel, so gerne man das auch machmal hätte.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: +11 (from 15 votes)