Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat nur mit der Ausnahmegenehmigung eines CSU-nahen Professors an der Universität Bayreuth promovieren dürfen. Dies erfuhr der Tagesspiegel aus Fakultätskreisen. Wie es hieß, sei Guttenbergs juristisches “Prädikatsexamen”, mit dem er auch in seinem Lebenslauf warb, nur ein sogenanntes “kleines Prädikat” mit der Note “befriedigend” im “unteren Bereich”. Mit einer solchen Examensnote sind juristische Promotionen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

von Zeit.de

Noch bevor diese Info herausgekommen ist, haben die Leute von F!XMBR, da eine sehr passende Umschreibung gefunden:

Auch an andren Stellen muss Guttenberg sehr viel Häme einstecken, so gibt es mittlerweile die “Chuck Norris”-Facts-artige Seite Guttenberg-Facts bei der man auch ordentlich einreichen darf und es auch wird.

Danke an Ralf2!