Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Ex-SPD-Politikers Jörg Tauss als unbegründet verworfen.

Das Urteil gegen den Ex-Abgeordneten und Jetzt-Ex-Mitglied der Piratenpartei, welcher wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, ist somit rechtskräftig. Tauss hat damit meines Wissens nach keine Chance mehr, seinen Standpunkt der Dinge geltend zu machen, er hätte als Abgeordneter in der Kinderpornoszene recherchiert. Der Besitz der bei ihm gefundenen Bilder wäre dann unter dem Punkt eines “dienstlichen Auftrages” gedeckt gewesen.

Tauss’ Argumentation verwunderte, da er niemanden vor oder während seinen eigenmächtigen Ermittlungen von seinem Vorhaben unterrichtete. Auch soll es keine Aufzeichnungen gegeben haben, die den Fortschritt seiner angeblichen Untersuchungen abdeckten.

Ob Tauss wirklich die Kinderpornographischen Materialen aus eigenem Interesse oder tatsächlich eigenmächtigen Ermittlungen sammelte sei dahingestellt, lies das Gericht aber auch bei seiner Urteilsbegründung unangetastet. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn wegen des illegalen Besitzes der Bilder (der in beiden Fällen gegeben ist) und nicht wegen einer eventuellen Neigung.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie schnell die Piratenpartei reagiert die schon durchblicken lassen haben, das Tauss die Partei verlassen muss, sollte er rechtskräftig verurteilt werden.

Update: Tauss ist im Mai aus der Piratenpartei ausgeterten, danke an Yrgav und Chaos.

via taz

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