Wir müssen hierbei ein klein wenig ausholen, denn diese Idee ist angeheizt durch das Urteil des Europäischen Menschengerichtshofes (EGMR, hat nichts mit der EU zu tun, der heißt nur so), dass die deutsche Strafvollzugspraxis die Sicherungsverwahrung eines Gefangenen nachträglich zu verlängern, illegal ist.

So ich mich nicht verlesen habe (korrigiert mich wenn ich falsch liege), tritt die Sicherungsverwahrung nach der lebenslänglichen Strafe eines Täters in Kraft, wenn dessen Gnadengesuch zwar stattgegeben wurde, aber ein psychologisches Gutachten den Täter immernoch als ‘gefährlich’ einstuft.

~70 kleine Schwerverbrecher, saßen nicht mehr eiiiin…~
Dieses Urteil hat nun also zur Folge, dass ca. 70 Schwerverbrecher, welche von der deutschen Justiz immer noch als gefährlich angesehen werden und eine solche ‘Sicherungsverwahrungsverlängerung’ erfahren haben, auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Die Begründung ist, dass es sich laut Auffassung des EGMR bei der Sicherungsverwahrung um eine Strafe handelt und Strafen dürften nicht im Nachhinein verlängert werden. Karlsruhe hingegen hält dies für eine ‘Maßregel der Besserung und Sicherung’, hat aber hierbei nicht das letzte Wort.

Das ist natürlich – gelinde gesagt – überhaupt nicht schön, dass nun 70 Menschen (meiner Meinung nach aber aus einer nachvollziehbaren Argumentation heraus) frei kommen, welche die deutsche Justiz als ‘gefährlich’ wähnt …

Die Presse dazu
…doch in der Presse und in der Öffentlichkeit kommt dies natürlich ganz anders an und wird stellenweise bewusst noch kritischer dargestellt, so dass man als Fernsehzuschauer glauben mag, die lokale Nachbarschaft würden bald von Kinderschändern überschwemmt. Während die Minister und Länder nun panisch versuchen allgemeingültige Lösungen aus diesem Debakel zu finden und Fußfesseln hierbei bisher der heiße Vorreiter sind, nutzt die deutsche Polizeigewerkschaft die den allgemeinen Zustand der Beklemmung für ihre eigene Propaganda und fordert einen Internetpranger für Schwerverbrecher.

Es handelt sich hierbei um eine Plattform, auf der man nach amerikanischen Vorbild sich das Foto, den Wohnort und die Daten freigelassener Triebtäter oder sonstigen Schwerverbrecher ansehen kann – nur für den Fall das der nette neue Nachbar von gegenüber nicht doch der deutsche Charles Manson ist. Damit zu rechnen, dass dieses auf Dauer nur für die 70 Sonderfälle gemacht wird, wäre schon etwas naiv.

Der Pranger, menschliches Kulturgut
Ach ja ein Pranger, selten hat die Menschheit ein solchen Pfeiler der Hochkultur entwickelt. Es ist mir ein Rätsel, warum man keine Schüler mehr mit der Idiotenkappe in die Ecke des Klassenraums verweisen darf. Ein Pranger ist ein gesellschaftliches Ereignis, so konnte man schon im Mittelalter sich mit seinen Freunde versammeln, um gemeinsam mit ihnen Eier und Faules Obst auf den Angeprangerten zu werfen. So etwas kann problemlos auch als Familienerlebnis durchgeführt werden und trainiert zudem den Wurfarm.

Was die moderne Internetversion angeht, sind die Möglichkeiten noch mannigfaltiger, was den Pranger zu einer herausfordernde Version des alleseitsbeliebten Geocachings werden lässt. Der Pranger ist kein stationäres Ziel mehr, sondern muss aktiv verfolgt und eingekreist werden, was aus dem Solo-Vergnügen mit Sozialaspekt einen Mannschaftssport macht.

Aktionismus ist per Definition dämlich
… ist das eigentlich eine Krankheit unter Polizisten, dass deren Wahrnehmung von Menschenrechten irgendwie geschädigt ist? Man merkt meiner Meinung nach hierbei eine sehr problematischen Fehler im angeblich resozialisierenden, deutschen Justizsystem. Zwar ist es nicht schön, dass nun diese 70 Gefangenen auf Freiersfüßen wandern, aber ein Internetpranger ist die sozialwissenschaftlich rückständigste Idee, die irgendjemand in den letzten 20 Jahren gehabt hat.

Ein Gefangener, der seine Strafe abgesessen hat, darf nicht an einen Pranger gestellt werden – das ist einfach falsch, ganz gleich warum seine Strafe vom Justizsystem beendet wurde. Wenn allerdings, auf einer regulären Basis Gefangene auf freie Füße gesetzt werden, die immer noch unter einer asozialen, psychischen Veranlagung leiden, dann ist etwas faul hinter den schwedischen Gardienen.

Denn das jemand “gefährlich aber frei” ist, ist der einzige Grund warum man so einen Pranger überhaupt braucht – und das nicht mal ein Guter. Entweder gibt es einen Grund die lebenslängliche Strafe auszusetzen oder es gibt keinen – was meiner Ansicht nach die Sicherungsverwahrung und die Kriterien für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe in Frage stellt.

Natürlich sage ich nicht, dass jeder Gefangene irgendwann freigesetzt werden sollte, aber wenn man sich um einen resozialisierenden Strafvollzug bemüht, gibt es meiner Ansicht nach nur drei Optionen, entweder man belässt einen Lebenslänglichen im Strafvollzug, man lässt ihn frei, weil er sich gebessert hat oder man entlässt ihn in eine kontrollierte Umgebung in der er therapiert werden kann, da sein Verhalten durch eine kranke Psyche bedingt ist.

Internetpranger sind per Definition dämlich
Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe des Staates in diesem Maße Verbrechensprävention zu betreiben, dies ist eine Tendenz die mir persönlich in den letzten Jahren immer mehr aufstößt. Es ist die Aufgabe des Staates Verbrechen aufzuklären und so zu ahnden, dass die Verbrecher sich nach dem Vollzug wieder in die Gesellschaft integrieren können.

Ein Internetpranger ist dagegen ein Mittel, das als präventive Maßnahme zu sehen ist, welche der ganze Idee der Resozialisierung und Reintegration einmal quer durch das Hirn fickt… laut meiner Auffassung wird so ein Pranger sogar viel mehr das Gegenteil erreichen, indem er Angst bei der Bevölkerung schürt. “Ein entlassener Kinderschänder wohnt in unserer Nachbarschaft, wunderbar! Warten wir bis er zu nah an einen Spielplatz kommt und schon ist er Freiwild!”

Jemand der seine Strafe abgesessen hat, sollte so behandelt werden – und jemand der seine Strafe abgesessen hat sollte eigentlich auch wieder gesellschaftsfähig sein oder sich in Behandlung befinden. Wer seine Strafe abgesessen hat, hat seine Strafe abgesessen – ob das deutsche Strafsystem allerdings dafür geeignet ist, Verbrecher wieder in die Gesellschaft einzugliedern und zu entscheiden, ob ein Verbrecher besser frei kommen sollte, im Knast bleiben oder therapiert werden… das ist eine ganz andere Sache.

Polizeigewerkschaft fordert Internetpranger für Schwerverbrecher, 5.0 out of 5 based on 3 ratings