Interessante Anekdote zum Wochenende: Der wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilte, ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss scheint an einige Blogger Abmahnungen heraus zu senden – allerdings von meinem Standpunkt aus nicht ganz ungerechtfertigt. Unter anderem hat es auch Ara erwischt, der mir die ganze Geschichte erzählt hat.

Neben Weeplay.de haben auch die Blogger von ruhrbarone.de gleich mehrere Schreiben bekommen, weil sie scheinbar nach der ersten Abmahnung noch einmal nach gelegt haben. Die Schreiben an beide Blogs bezogen sich anscheinend auf spezielle Passagen und Äußerungen in Beiträgen, die über den Ausgang der Verhandlung handelten. Allerdings müsst Ihr keine Angst haben, dass Ara nun sein Blog dicht machen muss, die Warnung welche er bekam war ‘kostenlos’ und ich bin mir nicht mal sicher, ob dieses rein rechtlich schon als Abmahnung gilt.

Wenn ich das richtig deute, gehen TaussSeineAnwälte in diesen Schreiben unter anderem gegen die Aussagen vor, welche nahe legen dass ihr Mandant das Material für private Zwecke im Sinne der sexuellen Erregung nutzte. Man weist darauf hin, dass es das Gericht offen gelassen hat, ob Tauss sich wirklich an den Bildern erregt hat und dass “für persönliche Zwecke nutzen” nicht sofort sexuelle Befriedigung bedeutet. Dieser Punkt als auch andere (aus der Sicht der Anwälte) falsche Berichterstattungen greift man an, wie zum Beispiel auch Passagen bei denen Ara als auch die Ruhrbarone einen Spiegel-Online Artikel als Quelle genommen hatten, welche nachher bei SPON korrigiert wurde.

(Ernsthaft, was soll das? Ich editier’ ja meine Posts im Nachhinein, aber ich bin auch nicht die größte deutsche Nachrichtenseite und schreibe trotzdem einen Vermerk hin wenn sich was ändert. )

Ich habe mir sowohl Aras Posting nochmal angesehen, als auch das was die Ruhrbarone geschrieben haben und muss sagen, dass es in meinen Augen bei Ara ein klein wenig Haarspalterrei ist – allerdings immer noch nachvollziehbar.

Bei den Ruhrbaronen hingegen weiß ich nicht, was ich dazu sagen soll. Auf deren Blog stehen Details über den angeblichen Inhalt der gefundenen Bilder, ohne die ich persönlich besser schlafen könnte – und ich muss mich doch ernsthaft fragen ‘wer’ sich hier eigentlich an ‘was’ erregt. Doch wie ich schon im letzten Post über dieses Thema sagte, ist die Frage über die das Gericht geurteilt hat ob er Bilder besessen hat, nicht wieso.

Die während Ara seinen Post zur Sicherheit ganz gelöscht hat, wollen die Ruhrbarone  es auf eine Klage ankommen lassen. Da es sich aber so ließt, als seien deren Beiträge recht ‘derb’ gewesen (und etwas das ich nicht schreiben könnte ohne mich dafür zu schämen), habe ich hier kein Mitleid.

Bessere Nachrichten von der Abmahnfront:
Der Fernsehkritiker hat für’s erste sein Geld zusammen um die Anwaltskosten bezüglich dieser Call-In Sache zu zahlen.

Quellen:
weeplay.de
ruhrbarone.de

Jörg Tauss mahnt ab, 4.7 out of 5 based on 10 ratings