Im heutigen Urteil des BGHs wurde über die Haftung der Besitzer von ungesicherten WLANs entschieden. Im vorliegenden Fall ging es um den Song “Sommer unseres Lebens” (vmtl.) von Sebastian Hämer, der aus einer Tauschbörse heruntergeladen wurde.

Wie sich herausgestellt hat, war der Beschuldigte zu dieser Zeit im Urlaub, sein WLAN allerdings ungesichert. Das BGH entschied, dass man von Privatpersonen in diesem Fall keinen Schadensersatz in Anspruch nehmen kann, wohl aber die Kosten einer Unterlassung gelten machen, wenn deren nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von Dritten für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird.

Damit ist der Anschlussinhaber zwar grundsätzlich haftbar, aber dessen Verantwortlichkeit wird eingeschränkt. Dieser Umstand schränkt die Abmahnkosten auf 100 Euro ein, weil der Beklagte keinen Schadensersatz zahlen muss. Heise spekuliert, dass dieses dem Abmahnmodell der Musikindustrie einen ordentlichen Dämpfer verpassen wird, Netzpolitik möchte dort lieber erst einmal abwarten. Diese Höchstgrenze bei “einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung, außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” gibt es zwar schon 2008, ist nun aber auch bei ähnlichen Fällen wie diesen anzuwenden.

Zum Urteil

BGH fällt Urteil über ungesicherte WLANs und Filesharing, 4.8 out of 5 based on 5 ratings