12 Mai

Im heutigen Urteil des BGHs wurde über die Haftung der Besitzer von ungesicherten WLANs entschieden. Im vorliegenden Fall ging es um den Song “Sommer unseres Lebens” (vmtl.) von Sebastian Hämer, der aus einer Tauschbörse heruntergeladen wurde.
Wie sich herausgestellt hat, war der Beschuldigte zu dieser Zeit im Urlaub, sein WLAN allerdings ungesichert. Das BGH entschied, dass man von Privatpersonen in diesem Fall keinen Schadensersatz in Anspruch nehmen kann, wohl aber die Kosten einer Unterlassung gelten machen, wenn deren nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von Dritten für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird.
Damit ist der Anschlussinhaber zwar grundsätzlich haftbar, aber dessen Verantwortlichkeit wird eingeschränkt. Dieser Umstand schränkt die Abmahnkosten auf 100 Euro ein, weil der Beklagte keinen Schadensersatz zahlen muss. Heise spekuliert, dass dieses dem Abmahnmodell der Musikindustrie einen ordentlichen Dämpfer verpassen wird, Netzpolitik möchte dort lieber erst einmal abwarten. Diese Höchstgrenze bei “einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung, außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” gibt es zwar schon 2008, ist nun aber auch bei ähnlichen Fällen wie diesen anzuwenden.
Zum Urteil
Schlagworte: Abmahnwahn, Internet
8 Kommentare for "BGH fällt Urteil über ungesicherte WLANs und Filesharing"
ching ding. ein schönes stück rechtssprechung.
Wie soll oma sich auch gegen Hacker zur wehr setzen?
Hacker haben mit dem ganzen nichts zu tun, es geht soweit ich das verstanden hab um ungesicherte Netzwerke. Wenn ich ein Hacker in dein gesichertes(!) System einhackt könnense dir nix denke ich.
Ob man das ausnutzen kann? Wenn man sich zB Programme für mehrere hundert eunro downloaded muss man nur 100€ strafe zahlen, wenn man sein netzwerk nicht schützt.
@oilrumsick
Unter der Vorraussetzung das du dafür sorgst das die Polizei auf deinem Rechner keine spure findet und du für die Tatzeit ein plausibles Alibi hat.
Also dein Rechner ist dann für die nächsten 6 Monate in irgendeiner Aservartenkammer^^
Fragt sich, ob du das willst :D
Die Frage ist ja, was heißt “ausreichend gesichert”?
So genau wird sich das BGH nicht damit auseinandersetzen, das wird auch eher nur im Einzelfall greifen. Aber ich denke in der nähe eines Studentenwohnheimes heißt das “Keines Benutzen”. ;)
@shelli
Laut BGH genügt ein Passwortschutz damit man nicht mehr haftbar gemacht werden kann.
Lesenswert dazu:
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/05/anmerkung-bgh-zur-storerhaftung-bei-wlan-betrieb/
Is abr lustig…dass man dann die Omi haftbar machen kann…denn erklärt kriegt man nicht, wie man sein WLAN sichert, oder es gar abstellt, beim Kauf eines WLAn-fähigen Routers…aber die Voreinstellung ist “HAllo an die Wet, hier bin ich!”
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