Ein Prototyp des neuen iPhone 4G, wie einige von Euch mitbekommen haben (ich hatte es ja in einem UWHCDZT!? erwähnt), wurde dem Profiblog-Tech-Blog “Gizmodo.com” zugespielt. Angeblich sei das neue iPhone von einem Apple-Ingenieur, in einem Brauhaus liegen gelassen worden. Jemand hat es dann eingepackt und für 5000$ an das Profiblog verkauft. Diese bauten das nächste Wunderphon auseinander, analysierten es und gaben es schließlich brav Apple wieder zurück (nachdem deren Anwälte rumpelten).


Jason Chen, Chefblogger von Gizmodo.com, musste nun nach einem auswärtigen Abendessen mit seiner Frau feststellen, dass sein Haus von der Polizei durchsucht wurde, unter der Begründung des Strafbestandes der Computerkriminalität. Andere Blogger zeigen sich verwirrt und wundern sich, warum denn das US-Presseschutzgesetz nicht für einen professionellen Blogger wie Chen gelten würde. Momentan ist auf einmal ein großes Rätselraten im Raum, ob dieses so sei oder nicht, denn es scheint nicht sicher ob Blogger den gleichen Schutz ihrer Quellen genießen, wie die freie Presse… allerdings wurde die Untersuchung gegen Chen erst einmal gestoppt.

Ich hingegen… weiß nicht was ich sagen soll. Zumindest in meinem Impressum trete ich ja von jedem journalistischen Schaffen (mehr der Korrektheit dessen) zurück, so dass ich für inkorrekte Aussagen nicht belangt werden kann. Die Frage ist nun, kann oder sollte jedermann der ein Blog hat sich einen Journalisten nennen können? Wenn nein, sollte man das überhaupt können? Kann dann jeder, der ein Blog führt und das von genug Leuten gelesen wird, als Journalist gelten? Schreibt man am Besten in sein Impressum, was man für eine Art von Blogger ist?

Was denkt Ihr zu dieser Sache? Journalistischer Schutz für Blogger? Wie läuft das eigentlich in Deutschland? Zwangsverjournalisierung derer die diesen Schutz  haben wollen? Und wann kann man den in Deutschland sowas beantragen?

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