19 Mrz

Die Schweiz verbietet also Killerspiele und tatsächlich ist es doch fast so heiß wie es gekocht wird, denn es handelt sich in diesem tatsächlich Fall um ein hartes Verbreitungsverbot und keine Verbreitungseinschränkung.
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die es erlaubt, die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen zu verbieten, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.
So sieht der eingereichte Text aus, welcher von der Abgeordneten Evi Allemann im Schweizer Nationalrat eingereicht wurde. Und beunruhigen mag einen auch die wage Auslegung des Textes, denn theoretisch könnte man unter der Vorlage auch Super Mario aus dem Verkehr ziehen. Schließlich sehen seit “Super Mario World” die Koopas menschenähnlich aus.
Tatsache ist aber, dass es in jedem Fall für bestimmte Games kein „Drankommen“ mehr geben wird in der Schweiz, zumindest nicht legal. Es steht noch offen, wie dieses Gesetz im Detail umgesetzt wird und es wurde schon gesagt, dass man es wie in Deutschland machen würde in dem Spiele wie „Mortal Kombat“ und „Manhunt“ verboten sind.
Antrag 2:
Zusammen mit dieser Gesetzesinitiative wurde eine zweite durch gewunken, die sich eigentlich nicht schlecht liest:
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten, um den Verkauf von gewaltbeinhaltenden Killerspielen (sogenannten Ego-Shootern gemäss Rating 16+/18+ der Pan European Game Information) an Kinder und Jugendliche zu verbieten bzw. zu unterbinden.
Das heißt, dass was nun das was auf die Schweiz zukommt (im besten Fall) ein System ist, welches sich ähnlich der deutschen USK / BPJM verhält, aber mit der Ausnahme, dass sich hierbei nicht um eine Indizierung, sondern tatsächlich um ein ab Werk Verbreitungsverbot dieser Titel handelt. In Deutschland muss immer noch ein Gericht eine Beschlagnahmung anordnen, sofern ein Titel sich auf der B-Liste des Index befindet. Dennoch habe ich so das Gefühl, dass die Schweiz das deutsche System adaptieren wird.
Velma hat komisch gesagt!
…das die Schweizer komisch sind, hat man ja schon an der Sache mit den Muslimischen Türmchen vor einigen Monaten gemerkt. Und wenn ich mir so die Anträge durchlese, merkt man schon mit wie viel Recherche diese Anträge eingebracht wurden: Titel wie “Gears of War” oder “Mad World” für die Wii sind zum Beispiel keine Ego-Shooter.
Auch frage ich mich, wieso man zum einen ein Gewaltspielverbot durch boxt und sofort hinterher eine Einschränkung, dass diese Spiele nicht an Jugendliche verkauft werden sollen?
Sicherlich steht im ersten Antrag “Die Ursachen von Gewalt Jugendlicher und junger Erwachsener lassen sich nicht auf einzelne Faktoren reduzieren. In neueren Studien wird aber ein zunehmender empirischer Zusammenhang zwischen gewalttätigem Verhalten und dem Konsum von sogenannten Killerspielen ausgewiesen.” Aber wäre es dann nicht mit einem ab 21 Rating getan… oder spricht die Regierung pauschal JEDEM Erwachsenen die Integrität gegenüber solchen Spielen ab?
Darüber hinaus, findet sich keine Referenz zu irgendwelchen Studien, sondern nur zu diversen Amokläufen… von denen Teilweise bereits beweisen wurde, dass sie nichts mit Gewaltspielen zu tun hatten. Naja, was soll man sagen – ich hoffe eigentlich nur, dass trotz der Schweiz weiterhin unzensierte deutsche Originale gibt die man sich importieren lassen kann.
Schlagworte: Gaming, Politik und Gesellschaft, Schweiz
3 Kommentare for "Wie was wo, was hat die Schweiz verboten?"
Bin ich froh Österreicher zu sein. :D
Der erste Entwurf ist von Einem hinter dem jetzt nicht mal mehr seine Partei (glaube die SP) steht, dazu wurde der Antrag nicht wirklich von den anderen Parteien angenomen. Die Jungen (jsvp,jsp,jcvp, usw.) wurden dan erst richtig laut und kammen in recht gute “Show” im Schweizer Fernsehr (10vor10 und noch 1-2 andere). durch das ist der 2te Antrag so schnell gekommen, der (Meiner Meinung) vom Folk gut angenomen wird. Aber doch nicht viel mehr bringt, da wir hier in der Schweiz so oder so schon PEGI und USK Logos auf unseren Spielen haben und ein 15 krigt kein ab 16 titel ich.
Aber ich kann mit dem 2ten Antrag halbwegs leben und wen sich das Folk dadurch noch ein bischen sicherer fühlt sollen sie das doch.
Gruss Weks
Legastenie inc.
flavie was her
Der erste Antrag wird schon über einem Jahr von vielen Spielern (sowie Jugendparteien) der Schweiz angefochten – der Antrag selbst ist schon seit etwa 1.5 Jahren unterwegs (wenn nicht sogar ein bisschen länger)
Und ka da gibts ned viel zu diskutieren bei den Minaretten. Aus meiner Sicht haben die nichts in der Schweiz verloren, da dies nichts grossartig mehr mit Religionsfreiheit zu tun hat. Es wurde ja ned verboten Gotteshäuser der dementsprechenden Religion zu bauen. ;)
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