9 Mrz

Ich finde es ja immer wieder erschreckend mit welchen unausgegorenen Vorschlägen die Politik daher kommt, wenn es um Reizthemen geht. Hauptsache man tut ‘schnell irgendwas’ um seine eigene Beliebtheit zu fördern… seien es nun Stoppschilder oder härtere Strafen. Hauptsache der Idiot Volk(er) versteht es.
Ja, es geht um die momentan heiß diskutierten “längeren Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch”. Und warum dieses Vorschlag leider wieder einmal nur Augenwischerei und Aktionismus ist, erkläre ich Euch jetzt mal …
Vorweg möchte ich nochmal anmerken, dass es doch wieder einmal interessant anzusehen ist, wie die Politiker fast schon gleichzeitig wieder aus ihren Löchern geschossen kommen – jetzt wo man den ersten Fall eines Kindesmissbrauchs an einer nicht-katholischen Schule gesichtet hat. Wieder einmal wirkt es, als haben die Politiker zum einen Teil zitternd und bangend, zum anderen Teil erwartungsfreudig darauf ins Rampenlicht springen zu können, in ihren dunklen Ecken gewartet, bis eben das passiert mit dem jeder hatte rechnen können.
Überraschung, Überraschung! Pädophile Vertrauenspersonen sind nicht nur ein hauseigenes Problem der katholischen Kirche! Ja wer hätte damit rechnen können, dass es eben nicht die katholische Priesterweihe ist, die einem die Sexualität durch den Mixer dreht. Auf der anderen Seite ist das wiederum ein wenig traurig, denn ich hätte wirklich gerne gesehen wie Ex-Familien-Ministerin von der Leyen auf den Antrag reagiert hätte, ein Stoppschild auf den Katechismus der Katholischen Kirche zu kleben.
Aber zurück zum Thema, im Moment werden zwei Positionen verhandelt:
Die eine Seite die sagt, dass ein Schritt zu längeren Verjährungsfristen im allgemeinen eine eher schlechte Idee ist, nur Unfriede in der Gesellschaft fördert und Vorfälle jetzt schon am Ende der Verjährungsfrist kaum noch überprüfbar sind…
Die andere Seite sagt, dass generell so eine Tat nicht so schnell verjähren solle und dass Opfer sich oft erst Jahre nach dem Missbrauch trauen darüber zu sprechen – ein Staat der diese Verbrechen zu schnell verjähren lasse würde die Opfer im Stich lassen.
Beide Standpunkte sind nachvollziehbar.
Von meinem Standpunkt aus ist diese Frage an sich, ob man die Verjährungsfristen nun verlängert oder nicht, dass “Da hinter Dir, ein dreiköpfiger Affe!” der momentanen Politik, welche sich anscheinend seit dem “Vorfall Westerwelle” wieder in den Wahlkampf befördert fühlt. Denn Tatsache bleibt, dass eine alleinige Verlängerung der Verjährungsfristen kaum etwas bringt mag, denn so etwas wie eine Verjährungsfrist greift schließlich nur nachdem ein Kind schon Missbraucht wurde.
Drei Jahre für ein derartiges Verbrechen sind auch meiner Meinung nach viel zu kurz, aber ich halte es für leider auch für sehr unwahrscheinlich, dass ein Pädosexueller sich von einer Verjährungsfrist von 5, 10, 15 oder gar 30 Jahren abschrecken lässt – denn bei Trieb-gesteuerten Verbrechen greift die normale Strafandrohung nun mal nicht. Denkt ernsthaft jemand, dass so eine Person sich wirklich Gedanken macht wie: “Wenn ich die Schüler nach meinem Missbrauch drei Jahre die klappen halten bin ich fein raus, bei fünf oder Zehn Jahren würde ich ja nicht, abe drei Jahre ist okey.” ?
Die Anhebung der Verjährungsfristen ist nur eines, billig. Sie kostet nichts, eine einfache Gesetzesänderung die jeder abnickt der damit zu tun hat und alle fühlen sich danach glücklich und als hätten sie irgend etwas erreicht – haben sie aber nicht. Eine Verlängerung kann hierbei allenfalls nur ein geringer Teil der Lösung des Problems sein. Der wichtigere Teil ist es, die Opfer dazu zu bringen ihre Peiniger anzuzeigen.
Das was die Opfer, oder besser die Opfer- und Täterfindung braucht ist vor allem eben diese Art der öffentlichen Diskussion, welche wir momentan haben. Wir brauchen eine Diskussion, welche die Opfer dazu motiviert mit ihren Geschichten an die Öffentlichkeit zu gehen, um eben die Personen zu finden, die so etwas Kindern antun.
Denn so bitter es nun für manche Menschen es klingen mag, den ersten Missbrauch eines solchen Täters kann man nicht verhindern, man kann allenfalls früh genug gewisse Tendenzen einer Person aufzeigen, aber mit absoluter Sicherheit kann man jeden weiteren Missbrauch verhindern – wenn man die Opfer dazu bringt eine solche Person anzuzeigen.
Schlagworte: Politik, ZachDenktNach
9 Kommentare for "ZachDenktNach: Verlängertere Aktionismuszeiten"
Die Verjährungsfrist soll aber gar nicht zur Abschreckung dienen. Mit einer längeren Verjährungsfrist (Und einer Verurteilung) könnte man aber zwei Effekte erreichen:
1. Der Täter wird bestraft. Das schützt nicht nur den Gerechtigkeitssinn, sondern kann einem Opfer auch bei der Aufarbeit helfen, wenn ein unabhängiges Gericht feststellt “Du bist Täter und du bist Opfer!”
2. Der Täter wird während der Haftstrafe von weiteren Straftaten abgehalten.
Andererseits gibt es aber wirklich das Problem, dass solche Taten nach 20 oder 30 Jahren quasi nicht mehr aufzuklären sind. Aber wenn ein Fall dann nicht mehr aufgeklärt wird, endet es ja hoffentlich im Freispruch und es ist für die Gesellschaft egal ob es nach 3 Jahren verjährt oder nach 20 Jahren aus Mangel an Beweisen zum Freispruch kommt.
Realistisch gesehen ist die Verjährungsfrist bei Sexualldelikten aber eh ein kleineres Problem. Sexualstraftäter begehen nicht eine Tat und tun es dann nie wieder, sondern begehen mehrere Delikte und steigern sie in der Regel sogar. Somit wird ein Sexualtäter früher oder später meist eh geschnappt mit einem Fall der noch nicht verjährt wurde.
Ansonsten darf auch nicht vergessen werden, dass die Verjährungsfrist für Sexualstraftaten erst mit dem 18. Geburtstag anfangen zu laufen. Für sexuellen Kindesmissbrauch zählt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren, für Vergewaltigung sogar von 20 Jahren.
Somit effektiv bei Minderjährigen: Mit 28 Jahren bei sexuellen Missbrauch und mit 38 Jahren bei Vergewaltigung.
Das Sind Verjährungsfristen die imo ausreichen. Ebenfalls dürfen verjährte Straftaten zu einer Strafmaßerhöhung führen, das heißt, wenn die 37 Jährige Tochter sagt, dass ihr Vater sie auch mit 8 Jahren regelmäßig geprügelt hat, ist die Körperverletzung zwar verjährt, aber trotzdem darf das Gericht diese Körperverletzung nehmen um die Strafe für die Vergewaltigung an die Obergrenze zu heben.
[..]Pädophile Vertrauenspersonen sind nicht nur ein hauseigenes Problem der katholischen Kirche! Ja wer hätte damit rechnen können, dass es eben nicht die katholische Priesterweihe ist, die einem die Sexualität durch den Mixer dreht[..]
Internationale Studien gehen davon aus, dass bei etwa 1 % aller erwachsenen Männer eine primärpädophile Ausrichtung vorliegt.
Verlängerte Verjährungsfristen weil:
Einmal einschlägig straffällig gewordene Pädophile unterliegen allerdings einer hohen Rückfallgefahr. Internationale Studien haben ergeben, dass die Rückfallquote bei ihnen mit etwa 40 bis 50 Prozent etwa doppelt so hoch ist wie die durchschnittliche Quote für Sexualstraftäter von 22 Prozent
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie
Nicht nur eine öffentliche Diskussion ist wichtig für die Täter, auch für die Familiären Kreise, dort wird es oft verschwiegen und später tut man so als hätte man nichts davon gewusst…
PS: Es ist eine Tradition des Wegsehen und Wegschauen, wie Frau von der Leyen sich diese Tradition zu verstärken wünscht.
@Ara
Na dann ist das ganze doch eh überflüssig wie ein Kropf, was die dann mit den Fristen abziehen.
Jo sagte ich ja. Sie reichen meiner Meinung nach völlig aus
Das Hauptproblem in der Kirch finde ich – mal abgesehen von den erwähnten Fristen – eher crimen sollicitationis
http://de.wikipedia.org/wiki/Crimen_sollicitationis
Ich denke auch dass die Verlängerung der Verjährungsfrist nichts bringt. Viel wichtiger würde ich es finden die Täter auch mal in der Öffentlichkeit zu benennen. Oder hat von euch schon jemand etwas von konkreten Anklagen mitbekommen? Die Kirche entschuldigt sich, die Rektorin dieser Schule entschuldigt sich, aber wurde jemand angeklagt? Es ist für die Opfer doch viel demotivierender wenn Sie mitbekommen wie alles im stillen Kämmerchen geklärt wird.
Wer schonmal Jahre nach einem Vorfall ein dazugehöriges Gerichtsverfahren gesehen hat weiss selbst, wie schwer es ist, sogar “nur” 2 Jahre später etwas zu rekonstruieren. Ich denke, dass in so einem Falle sogar ein Stück nachteiliger für derartige Fälle ist.
Das deutsche Rechtssystem sagt ja zum Glück auch noch: “Im Zweifel für den Angeklagten”. Da sich nach vielen Jahren Zeugen/Beweise viel schwerer finden und die Tat schwerer rekonstruieren lässt, ist das “Risiko” eines Freispruchs sogar höher. Da hat sich das gequälte Opfer dann endlich dazu durch gerungen, an die Öffentlichkeit zu gehen und letztenendes kommt er frei und kann sich an ihr rächen, dass sie ihn anschwärzen wollte…
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