2 Mrz

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist (Anm. in der momentanen Umsetzung) unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Quelle: heise.de
Schlagworte: Stasi 2.0, Vorratsdatenspeicherung
8 Kommentare for "Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung"
Kleine Korrektur: Die Vorratsdatenspeicherung bleibt. Nur die Gesetze zu ihrer Umsetzung wurden für nichtig erklärt. Der Gesetzgeber erhält aber sehr hohe Anforderungen vom Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Vorratsdatenspeicherung an sich ist von der EU beschlossen. Da kann das Bundesverfassungsgericht nicht dran rütteln. Aber auch in der EU wird überlegt ob Vorratsdatenspeicherung überhaupt Sinn macht. Ich glaube eine Überprüfung soll in einem halben Jahr geschehen.
Letztendlich freue ich mich aber sehr über das Urteil aus Karlsruhe.
Die Vorratsdatenspeicherung bleibt nicht. Wie das Bundesverfassungsgericht schon im Tenor ausdrücklich erwähnt, müssen alle gesammelten Daten SOFORT gelöscht werden.
Und selbstverständlich steht unser Bundesverfassungsgericht über jeglichem EU-Recht.
Da irrst du dich.
Richtig ist: Bisherige Daten müssen gelöscht werden (das wurde mit 4 zu 4 Stimmen beschlossen).
Aber das Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Vorratsdatenspeicherung so wie sie ist NICHT. Aber mit neuen Regelungen JA.
Kleines Edith von mir:
heise.de hat mit einem neuen Artikel anfängliche Euphorie zu dem Urteil auch schon relativiert. Hier der Link zum neuen Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-legt-Huerde-fuer-kuenftige-Vorratsdatenspeicherung-hoch-944021.html
Hätte übrigens gern ne Editierfunktion für die Kommentare ;)
Das Gesetz ist nichtig und darf daher nicht mehr angewandt werden. Bis es ein neues Gesetz gibt darf die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr angewandt werden. Somit ist sie vorerst abgeschafft.
Nur weil die Vorratsdatenspeicherung unter extrem strengen Auflagen (Nach denen sie dann aber imo net merh VORRATSdatenspeicherung heißen sollte) theoretisch möglich wären, heißt es nicht, dass die aktuelle Vorratsdatenspeicherung weiter angewandt werden darf.
Natürlich, wenn die Regelungen zur Anwendung für nichtig erklärt werden kanns nicht mehr Angewendet werden, das dürfte allen einleuchten.
Aber das Bundesverfassungsgericht hat nie die Vorratsdatenspeicherung an sich für Verfassungswidrig erklärt. Also kommt sie wieder. Natürlich mit strengeren Auflagen. Aber es ist alles nur ein Kompromiss. Der große Schritt, die Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig zu erklären, passierte nicht.
Also kommt sie mit strengeren Auflagen wieder.
Wie gesagt, ich freue mich über das Urteil trotzdem. Auch wenns nur eine Teilverbesserung ist.
Ich wäre mir da nicht so sicher, ob der Union die Vorratsdatenspeicherung so wichtig ist, dass sie sich mit der FDP dafür anlegen… Immerhin müssten sie dann in anderen Punkten der FDP zugeständnisse machen
Jepp, andererseits darf man nicht vergessen das die Vorratsdatenspeicherung eine Richtlinie der EU ist. Wenn Deutschland also einen Eklat mit der EU verhindern will muss sie sie einführen.
Außer natürlich die EU entscheidet sich dafür diese Richtlinien auszusetzen. Die Bewegung dafür werden auch innerhalb der EU stärker.
Ich geb mal den Link für den Wiki Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_%C3%BCber_die_Vorratsdatenspeicherung
Einer Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten der EU nachzukommen (mehrere Klagen vor dem europäischen Gerichtshof gegen diese Richtilinie wurden bereits abgewiesen).
Dadurch das die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht für Verfassungswidrig erklärt wurde, sondern nur ihre Umsetzung, MUSS der deutsche Gesetzgeber neue Gesetze auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts machen.
Da kann weder die FDP noch die CDU was dran rütteln. Außer sie Klagen auch gegen die Richtlinie. Und das glaube ich nicht.
Kompliziertes Thema ;)
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