Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist (Anm. in der momentanen Umsetzung) unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

Quelle: heise.de

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung, 4.4 out of 5 based on 5 ratings