Es ist eigentlich ein wenig traurig wenn man bedenkt, dass es wieder einmal das Bundesverfassungsgericht ist, dass diese Entscheidung getroffen hat und nicht die Regierung die ein Ohr für das Volk offen gehalten hat.

So halten die Richter die aktuelle Berechnung der Hartz-IV Regelsätze für nicht nachvollziehbar und entschieden, dass die Sätze sowohl für Kinder als auch Erwachsene verfassungswidrig seien. Der Grund für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist aber nicht in der Höhe der Sätze begründet: Die Sätze seien zwar nicht “offensichtlich unzureichend” sondern das Existenzminimum sei in einer intransparenten Art und Weise ermittelt worden, der eigentliche Satz ließe sich jedoch nicht aus dem Grundgesetz ermitteln.

Bis Ende 2010 muss der Stadt nun eine neuen Berechnungsgrundlage für die Sätze von Kindern als auch Erwachsenen erarbeiten. Aufgrund Urteils können Hartz-IV-Empfänger ab jetzt einen “Besonderen Bedarf” geltend machen, der z.B. in Kostenübernahme für zwingend erforderliche Medikamente hinauslaufen könnte, welche die Krankenkassen nicht erstatten werden.

Die momentane Ermittlungsweise beinhaltet Stichproben aus 60.000 Haushalten, von denen der Gesetzgeber aber mit nicht nachvollziehbar begründeten Abschlägen abgewichen sei.

Das Urteil:

(Video wird ab Minute 2 interessant:)

Mehr: spon.de, zeit.de

Hartz-IV ist Verfassungswidrig, 3.7 out of 5 based on 3 ratings