Ja, ich habe gestern nichts mehr dazu geschrieben, dass Ursula den “Big Brother Award” bekommen hat und Schäuble für seine “obzessiven Bestrebungen” ausgezeichnet wurde, auch wenn ich wohl hätte sollen müssen. Trotzdem Danke für die zweihundert Leute die mir dazu eine Mail geschrieben haben. (Also Korami und Andi ;) )

Es ist nicht verwunderlich das Ursula den Preis bekommen hat, um ehrlich zu sein war das mindestens genau so absehbar, wie  die Antwort auf die Frage, wer wohl den “Berühmtester verstorbener Sänger mit angeblicher Hautkrankheit”-Award bekommt. Ursula von der Leyen, die ihren Nickname “Zensursula” noch als “pfiffig” und “kreativ” bezeichnet hatte, hab bis jetzt noch keine Stellung zu der Negativ-Auszeichnung.

Als Begründung führt man an, sie habe “ein System zur Inhaltskontrolle im Internet vorangetrieben, das zu einer Technik von orwellschen Ausmaßen heranwachsen kann.” Mittlerweile gibt es allerdings noch mehr Neuigkeiten zu dem Thema, die ich nun geschickt zusammenfassen kann. So hat der allseits bekannte Markus Beckedahl von netzpolitik.org eine Mail an das BKA geschrieben mit der simplen Frage “Was nur mit den Netzsperren ist” (nicht wörtlich). Die Antwort des BKAs ist mittlerweile da:

1. Wird das BKA im Rahmen der vertraglich zugesicherten Sperren am 17. Oktober mit der Aussendung von Filterlisten starten? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA hat das Bundesministerium des Innern entschieden, nicht in den Wirkbetrieb auf vertraglicher Grundlage zu gehen. Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor.

Auch die großen Provider hat er befragt, von denen bis jetzt Vodafone und Kabel Deutschland geantwortet haben, dass sie die Sperren (vorerst) nicht umsetzen werden. So gesehen stehen meiner Meinung nach immer mehr Indikatoren auf: “Netzsperren sind zwar noch möglich, aber sehr unwahrscheinlich.”

Auf heise.de finden sich im übrigen einige durchaus beunruhigende Was-Wäre-Wenn-Nebensätze zu dem Thema. So habe die Verständigung (der Koalitionspartner), wonach das BKA per Dienstanweisung des Bundesinnenministeriums an der Übermittlung von Sperrlisten an Provider gehindert werden soll, das Filterprojekt in letzter Minute gestoppt. Ein Sprecher der Deutschen Telekom meldete gegenüber heise.de, dass die technischen und organisatorischen Vorbereitungen zum Sperren abgeschlossen gewesen wären – man hätte also nur den Schalter umlegen brauchen.

Das Echo auf das (vorläufige) Ende der Netzsperren ist hingegen gemischt. Während Wirtschafts- und Internet-Verbände aufatmen und die Entscheidung begrüßen, stehen auf der anderen Seite die… nun… Kinderhilfsorganisationen, die das Zugangserschwerungsgesetz als ersten wichtigen “Schritt, um Kinder und Jugendliche gegen sexuelle Ausbeutung in den neuen Medien zu schützen”. Eine Pressemitteilung der UNICEF dazu:

Kinderschutzorganisationen kritisieren die Pläne von CDU/CSU und FDP, die beschlossenen Sperren gegen kinderpornografische Internetseiten auszusetzen. Es geht nicht um Sperren statt Löschen – tatsächlich müssen beide Maßnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden, so die Kinderschutzorganisationen UNICEF, ECPAT, Innocence in Danger und Save the Children in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Sperren sind dort notwendig, wo eine Löschung noch nicht möglich ist, weil die Website von ausländischen Servern aus betrieben wird. Deshalb ist das vor der Bundestagswahl verabschiedete Gesetz notwendig und muss ohne Verzögerung umgesetzt werden, fordern die vier Kinderschutzorganisationen.

Ich frage mich immer noch, wo es Hoster gibt, die eine Löschung nicht bin in wenigen Tagen durchsetzen und in welchem Land Kinderpornographie legal sein soll. Es fällt mir immer schwerer zu glauben, dass diversen Spendenorganisationen mehr an Kindern liegt statt an “Publicity” und nicht umgekehrt.

Rechtsexperten sind dahingegen natürlich gleichzeitig zufrieden, als auch unzufrieden mit der Sache, zwar ist das (vorläufige) Ende der Netzsperren zu begrüßen, aber es sei eine “rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung”. Rechtsblogger Thomas Stadler auf seinem Blog dazu:

Es handelt sich dabei um eine rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung, weil es nicht Sache der Exekutive ist, über die Anwendung eines Gesetzes zu entscheiden. Es gilt hier der Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gerade derartige Lösungen sind der Grund dafür, dass die Position des Parlaments immer stärker geschwächt wird und die Gewaltenteilung zunehmend ins Wanken gerät. Das gibt Anlass zur Besorgnis, die weit über den konkreten Fall der Netzsperren hinausreicht.

Quellen: netzpolitik.org, heise.de, internet-law.de, Pressemeldung UNICEF, wdr.de

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