Es scheint als habe das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschieden, dass die Internet-Sperrverträge die zwischen dem BKA und den Providern beschlossen wurden, keine gesetzliche Grundlage haben. Das BKA darf somit keine Sperrlisten an die Provider ausliefern. Der BKA-Präsident und der dafür zuständige Referatsleiter wurden vom Gericht dazu aufgefordert, eidesstattliche Versicherungen abzugeben, dass keine Sperrlisten an die Provider ausgeliefert werden.

Begründung für die Entscheidung:
Das Gesetz sei zwar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, bisher aber noch nicht veröffentlicht worden. Somit gebe es keine rechtliche Grundlage für die Auslieferung der BKA-Sperrlisten. Damit ist das Gesetz vorerst vom Tisch.

Angeführtes: Gerichtdokument

via cynamite.de

Artikel in der Süddeutschen: sueddeutsche.de

Netzsperren: Wiesbaden sagt gesetzeswidrig!, 4.7 out of 5 based on 24 ratings