Es sieht so als als wolle die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage, gegen den wegen Besitz- und Verbreitung von Kinderpornographie unter Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten “Jörg Tauss” erheben. Dessen Begründung, er habe als zuständiger Abgeordneter in der Kinderpornoszene recherchiert, lassen die Ermittler nicht gelten. Ob es nun zur Anklage kommt, hängt nun vom Bundestag ab.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss anklagen. “Wir gehen immer noch davon aus, dass sich Herr Tauss des strafbaren Besitzes von kinderpornografischen Dateien und Bildmaterial schuldig gemacht hat”, sagte der Karlsruher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring am Dienstag der Deutschen Presse- Agentur (DPA) und bestätigte damit einen Bericht der “Bild”-Zeitung. Derzeit erhalten die Anwälte Akteneinsicht. “Die Entscheidung über eine Anklage ist aber von der Zustimmung des Bundestages abhängig”, betonte Rehring.

Das ist natürlich nicht schön für die Piratenpartei, denn der SPD Abgeordnete war erst kürzlich zu den Piraten übergetreten und ist damit der erste Pirat im Bundestag. Natürlich ist es auch nicht schön, dass die Anklage auch noch so kurz vor den Wahlen erhoben wird… zwar bin ich mir ziemlich sicher, dass da jemand nachgeholfen hat, dass diese Anklage ausgerechnet jetzt erhoben werden soll…

…aber das sagt nichts darüber aus, ob er schuldig ist oder nicht. Eine Frage die ich bisher nämlich nicht gestellt habe ist folgende: “Wer wusste noch davon?

Wenn ich ein Bundestagsabgeordneter wäre, der in diesem Fall ermittelen wollte, dann würde ich doch irgendjemanden bescheid sagen: “Ich habe vor in die Richtung zu ermitteln, es könnte sein, dass ich dabei in den Besitz solcher Bilder komme.” der dann meine Bemühen bestätigen kann.

Die Frage ob und in wie weit Tauss dieses gemacht hat, wurde aber bis jetzt noch gar nicht beantwortet. Wenn er so etwas in der Art aber nicht gemacht hat, dann sieht es düster für Herren Tauss aus und solange nicht etwas gewaltig Schief läuft – werde ich für meinen Teil einen Schuldspruch als Schuldbeweis auch anerkennen.

Die Begründung von Tauss, er habe als zuständiger Abgeordneter recherchiert, lässt die Staatsanwaltschaft nicht gelten. So heißt es laut “Bild”-Zeitung in dem Abschlussbericht zu dem Fall, Tauss habe “keinen dienstlichen Auftrag” gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen.

Tauss hatte als Begründung für den Besitz von Kinderpornografie unter anderem angeführt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Insgesamt fand die Staatsanwaltschaft bei ihm Handybilder und drei DVDs mit kinderpornografischen Inhalten. Tauss war vor kurzem von der SPD zur Piratenpartei übergetreten.

Politik, besser als der Abendkrimi.

Danke an Florian, für den Link.

Quelle: Stern.de